Infrastruktur

Präventive Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung

Umwälzpumpen Messe Nürnberg
Die Umwälzpumpen der Heizungsfernleitungen versorgen rund 170.000 Quadratmeter Messehallen mit Wärme. © Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Bei den Nürnberger Kolloquien zur Betreiberverantwortung setzten Referenten auf praxisnahe Beispiele

Wasser gehört zur Grundversorgung des Menschen. Jedoch kann Wasser auch Nährboden für Keime verschiedenster Art sein. Besonders Stagnation in Wasserleitungen fördert das Wachstum von Legionellen und anderen Bakterien. Um Kunden und Mitarbeiter sicher mit Trinkwasser zu versorgen, müssen Betreiber regelmäßig ihre Anlagen untersuchen.

Seit Dezember 2012 ist die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung rechtswirksam. Durch strengere Vorschriften soll sie eine bessere Trinkwasserversorgung garantieren. Auf den Nürnberger Kolloquien zur Betreiberverantwortung, veranstaltet von Verbund Ingenieur Qualifizierung gGmbH, TH Nürnberg, GEFMA sowie Rödl & Partner, gaben fünf Referenten ihre Erfahrungen und Kenntnisse an die Teilnehmer weiter.

Welche Anforderungen die Trinkwasserverordnung konkret an Betreiber stellt, erklärte Rechtsanwalt Jörg Schielein, Partner und Leiter der Rechtsberatung Public Services bei Rödl & Partner in Nürnberg. Die Einstufung in gewerbliche und öffentliche Tätigkeiten ist entscheidend für die Frequenz der Kontrollen. Schielein betonte, dass nicht jede gesetzliche Anforderung der Trinkwasserverordnung für jede Anlage gilt: „Viele Unterlagen sind hilfreich – aber nicht notwendig rechtsverbindlich. Jeder muss seine Aufgabengebiete prüfen, um herauszufinden, welche Unterlagen wirklich wichtig sind.“ Unabhängig davon stellte er die zentrale Bedeutung der Dokumentation aller Besonderheiten und Maßnahmen im Trinkwasserbereich heraus: „Nur wer schreibt bleibt!“

Herausforderungen der Trinkwasserversorgung

An mehreren Beispielen zeigte Dipl.-Ing. Anke Klein, Prokuristin bei Brochier Gebäudemanagement in Nürnberg, wie Betreiber ihre Trinkwasseranlagen einrichten und kontrollieren können und so Verunreinigungen vermeiden. Ein Hygieneplan bietet dabei einen besonderen Nutzen, um Problemstellen vorab zu analysieren und im Krisenfall schnell und sicher handeln zu können. „Mit einem Sofortmaßnahmenkatalog kann man Risiken bereits vor der Beprobung minimieren“, so Klein.

Die größte Herausforderung bei der Trinkwasserversorgung ist laut Klein die Stagnation von Wasser in Rohrleitungen und Toträumen. Automatische Spülstationen und selbstüberwachende Armaturen können das verhindern. Diese sind mit einem Boiler über ein BUS-System verbunden und sorgen selbstständig für regelmäßige Spülvorgänge. Zudem wies Klein auf totraumfreie Absperrarmaturen hin. Diese verhindern unbewegtes Wasser innerhalb der Rohrleitungen und bieten damit besseren Schutz vor Legionellen und anderen Keimen.

Die Kosten für solche Umrüstungen rechnen sich langfristig. Im Gefährdungsfall entstehen wesentlich höhere Kosten, wenn es etwa zu Ausfällen im Betrieb kommt. Allerdings gibt es bisher nur wenig Produkte auf dem Markt, betont Klein: „Besonders im Industriebereich sind Produkte, die zur Erhaltung der hygienetechnischen Anforderungen beitragen Mangelware.“

Mehr Pflichten für Betreiber von kältemittelhaltigen Anlagen

Auf die neue F-Gase-Verordnung, die zum 1. Januar 2015 rechtswirksam wird, bereitete Dipl.-Kfm. Volker Hudetz, Leiter der Informationsstelle für Unternehmensführung bei der VDKF e.V. in Bonn, die Teilnehmer vor: „Treibhausgase will man zukünftig vom Markt haben. Die Hersteller sind gefragt, neue Kältemittel auf den Markt zu bringen, die die entsprechenden Grenzwerte unterschreiten.“ Auch bei Kälteanlagen wies Hudetz auf die Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht hin, die mit den neuen Verordnungen noch verstärkt werde. Um alle Daten und Prüfzeiten einfach zu erfassen sei professionelle Software hilfreich. Damit können alle neuen Anforderungen übersichtlich eingepflegt werden.

Praktische Einblicke gab Stefan Winkelmann, Leiter des Technischen Gebäudemanagements der Nürnberg Messe GmbH, bei der Begehung der Kälteanlagen und Trinkwasserversorgung des Messezentrums. Die Kälteanlagen der Messe sind mit der geforderten Kennzeichnung für die Kältemittel versehen. Zudem arbeitet die Messe mit Probeentnahmestellen. „In Verbindung mit einem Hygieneplan lassen sich so schnell und einfach die Leitungen beproben“, so Winkelmann. Besonders in leeren Hallen besteht die Gefahr der Stagnation. „Es kommt vor, dass einzelne Stränge der Wasserversorgung für Messestände mehrere Wochen nicht benutzt werden. Da dort die sichere Trinkwasserversorgung gefährdet ist, spülen wir regelmäßig und präventiv – das kostet, hilft aber viel und geht schnell.“

In den Bereichen Trinkwasserversorgung und Kältemittel herrscht insgesamt noch viel Handlungsbedarf. Dipl.-Ing. Ulrich Glauche, Senior Associate bei Rödl & Partner in Nürnberg und Leiter des Richtlinienwesens des GEFMA e.V., ordnete in seinem Resümee die Themen im FM-3D Prozess- und Datenmodell zu. Das dreidimensionale Modell berücksichtigt den Einfluss von Regelsetzung und Behörden im FM und erlaubt so eine bessere Übersicht über den Handlungsbedarf. „Zukünftig soll das FM-3D Modell sowohl in den GEFMA-Richtlinien als auch in der FM-Lehre Anwendung finden“, so Glauche. Auch mit dem Masterplan Betreiberverantwortung sollen Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden können. Durch vorher organisierte und geplante Arbeitsschritte können Risiken auch im Bereich Trinkwasserversorgung und kältemittelhaltige Anlagen gesenkt werden.

Die Nürnberger Kolloquien zur Betreiberverantwortung

Die Veranstaltung richtet sich an Anlagenbetreiber aus dem öffentlichen und betrieblichen Gebäudemanagement. Veranstalter sind die Verbund Ingenieur Qualifizierung gGmbH mit ihren Partnern TH Nürnberg, GEFMA sowie Rödl und Partner. Die Reihe wird im Herbst 2015 fortgeführt.

Weitere Informationen:
www.verbund-iq.de