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Gewässerschutz für eine sichere Wasserversorgung

Gewässerschutz für eine sichere Wasserversorgung
© pixabay

Wasserwirtschaft fordert umfassendere und schärfere Maßnahmen für den Gewässerschutz

Als letzten Baustein der 2017 erfolgten Novellierung des Düngerechts hat der Bundesrat am 24. November 2017 der so genannten Stoffstrombilanzverordnung unter Maßgabe weiterer Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist die Bilanzierung der Stickstoffströme der landwirtschaftlichen Betriebe und die Bewertung der anfallenden Stickstoffüberschüsse. Damit sollen ein nachhaltiger Umgang mit Nährstoffen sichergestellt und Nährstoffverluste in die Umwelt vermieden werden. Im Rahmen des Pressegesprächs anlässlich der 71. Wasserfachlichen Aussprachetagung (wat 2017) in Köln bewertete Dr. Dirk Waider, Vizepräsident Wasser des DVGW, den vorliegenden Verordnungsentwurf aus Gewässerschutzsicht als nicht zielführend: „Die Stoffstrombilanzverordnung ist nach wie vor völlig unzureichend und inakzeptabel. Denn sie lässt Bilanzwerte zu, mit denen sich keine nennenswerte Reduzierung und der Nitratbelastungen des Grundwassers erreichen lassen“, so Dr. Waider.

Ein weiteres immer wichtigeres Thema des Gewässerschutzes sind Spurenstoffe, darunter insbesondere Rückstände von Arzneimitteln, die sich immer häufiger auch in den Trinkwasser-Ressourcen nachweisen lassen. „Wir unterstützen ausdrücklich die Mikroschadstoffstrategie des Bundes. Oberstes Ziel muss es sein, den Eintrag von Arzneimitteln sowie deren Rückstände in den Wasserkreislauf zu reduzieren“, betonte Dr. Waider. Es gelte nunmehr zu handeln. Unter der Federführung der Ministerien für Umwelt und Gesundheit sind die Pharmaindustrie, die Ärzteschaft, die Patienten und Patientinnen und die Behörden aufzufordern, ihre jeweiligen Beiträge zu leisten. „Eine effiziente Strategie zur Verminderung von Arzneimittel-Rückständen in Gewässern muss Maßnahmen entlang des gesamten Lebenswegs von Arzneimitteln und vor allem den verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln umfassen. Ein alleiniger Fokus auf End-of-pipe-Lösungen wie die Abwasserreinigung und die Trinkwasseraufbereitung ist hier nicht zielführend“, appellierte Dr. Waider an die Stakeholder.

Für die Versorgungsbranche stehen weiterhin die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung, aber auch das Handling der damit verbundenen Risiken im Fokus. Das enorme Potenzial, das die Digitalisierung auch für die Weiterentwicklung der Wasserversorgung birgt, untersucht der DVGW derzeit in einem Forschungsprojekt. Darin wird ein standardisiertes Bewertungsmodell für Wasserversorgungsunternehmen erarbeitet. Es soll Auskunft geben zum digitalen Reifegrad und den daraus abzuleitenden Handlungsoptionen. Die Resultate werden im Rahmen einer praktischen Erprobung unter Einbeziehung zahlreicher großer Wasserversorgungsunternehmen validiert; erste Ergebnisse werden zum Jahresende erwartet.

Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen hat der Gesetzgeber eine Reihe von Verpflichtungen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur verabschiedet, darunter auch das BSI-Gesetz. „Der DVGW unterstützt die Versorgungsunternehmen, sich digital für die Zukunft zu wappnen und sensible Bereiche ihrer Infrastruktur effektiv zu schützen. Der Branchenstandard IT-Sicherheit Wasser/Abwasser markiert eine wichtige Etappe“, sagte Dr. Waider. Er gebe die Grundlage vor, damit die betroffenen Unternehmen die Anforderungen des BSI-Gesetzes erfüllen können. Zusätzlich böte er kleinen und mittleren Unternehmen eine einfache Möglichkeit, die sicherheitstechnischen Schwachstellen ihrer IT-Infrastruktur zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen gegen Hacker-Aktivitäten zu ergreifen.

Kernstück ist ein webbasiertes Online-Anwendungstool, mit dem die KRITIS-Betreiber die Schutzmaßnahmen für ihre IT-Infrastruktur generieren können. „Auf diese Weise können Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen sind, um ihre IT-Infrastruktur gemäß dem Stand der Technik zu schützen“, betonte Dr. Waider. Mit einem Nachweisverfahren können die Unternehmen dem BSI gegenüber belegen, dass die implementierten Schutzmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Weitere Informationen:
www.gat-wat.de


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