Energie

Neujustierung des Strommarktes

Pumpspeicherkraftwerk
Der Bedarf nach effizienter Energiespeicherung steigt. © Bilfinger

Energiespeicher brauchen angemessene wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen

„Energiespeicher können einen erheblichen Beitrag zur Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien leisten. Die sich radikal wandelnden Bedingungen auf dem Energiemarkt machen jedoch den Einsatz bestehender Speicher schon jetzt unrentabel. Gleichzeitig sorgen gesetzlich festgelegte Abgaben dafür, dass die Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern zusätzlich reduziert wird. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist es deshalb höchste Zeit, dass Energiespeicher von den Entgelten wie für den Netzzugang und den damit zusätzlich verbundenen Umlagen befreit werden. Der Strommarkt muss zudem so weiterentwickelt werden, dass sich die Bereitstellung von Flexibilität und gesicherter Leistung auch für Speicher rechnet.“ Das sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Eröffnung der Energiefachmesse ‘Energy Storage Europe’ Anfang März in Düsseldorf.

Erste vorgesehene Stilllegungen bestehender Pumpspeicherkraftwerke seien Zeugnis einer schädlichen Fehlentwicklung, so Müller: „Wir diskutieren die Stilllegung effizienter Energiespeicher in einer Zeit, in der der Bedarf nach genau solchen Flexibilitätsoptionen stetig steigt. Und mit Bedarf ist nicht das reine Speichern von Überschüssen aus Erneuerbaren Energien gemeint, wie wir sie in größeren Mengen ab 2030 oder 2040 frühestens erwarten dürfen. Vielmehr geht es neben dem hohen Gut der gesicherten Leistung auch um eine Vielzahl von ‘Systemdienstleistungen’, die heute entweder gar nicht oder zumindest nicht leistungsgerecht vergütet werden, beispielsweise die Spannungs- und Frequenzhaltung.“

Mit seinem Vorschlag eines dezentralen Leistungsmarktes im vergangenen Herbst habe der BDEW in Zusammenarbeit mit Partnerverbänden und anderen energiepolitischen Akteuren den Weg in eine Neujustierung des Strommarktes aufgezeigt. „Ein zukünftiges Marktdesign sollte darauf ausgerichtet sein, die bereitgestellte gesicherte Leistung zu honorieren. Dies dient nicht nur der Versorgungssicherheit durch Bereitstellung zusätzlicher Flexibilitäten im System, sondern ist auch aus einer volkswirtschaftlichen Kostenbetrachtung heraus sinnvoll. Energiespeicher können diese gesicherte Leistung bereitstellen. Es muss ihnen somit ermöglicht werden, an einem Markt für gesicherte Leistung teilnehmen zu können.“

Der BDEW habe zudem bereits mehrfach den Abbau politisch geschaffener Hemmnisse für Energiespeicher angemahnt. Die im Jahr 2008 eingeführte Netzentgeltpflicht für Stromspeicher ist hier beispielhaft: „Speicher entnehmen Strom aus dem Netz mit dem Ziel, ihn bei Bedarf wieder einzuspeisen und nicht mit dem Ziel, diesen Strom zu verbrauchen. Die derzeitige Netzentgeltregelung führt dazu, dass Energiespeicher für die von ihnen erbrachten Speicherdienstleistungen, also beispielsweise die Stabilisierung der Stromnetze, selbst auch noch bezahlen müssen.“ Energiespeicher werden als Letztverbraucher behandelt, obwohl sie es physikalisch nicht sind.

Der BDEW hat sich bereits im vergangenen Jahr umfangreich zum Thema Energiespeicher positioniert und konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Darin wird erstmals auch eine einheitliche Definition des Begriffs Energiespeicher vorgenommen. Bislang werden im Zuge von Gesetzesnovellierungen immer neue teils technologiespezifische Ausnahmetatbestände geschaffen, um dem Einsatz unterschiedlicher Energiespeichertechnologien eine rechtliche Basis zu geben. Die vom BDEW vorgeschlagene Regelung würde hier nicht nur einen unnötigen Bürokratieaufwand vermeiden, sie würde den Markteintritt neuer Speichertechnologien unterstützen und den Wettbewerb der Speichertechnologien untereinander und mit Blick auf alternative Flexibilitätsoptionen ermöglichen.

Auch in Bezug auf Erdgasspeicher hält der BDEW eine Überprüfung der regulierten Netzentgelte und der staatlich induzierten Preisbestandteile für Gasspeicher für erforderlich. Im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Bepreisung von Ein- und Ausspeiseentgelten (BEATE) hat der BDEW der Bundesnetzagentur Anfang dieses Jahres Vorschläge zu den Netzentgelten für Gasspeicher unterbreiten. Diese Vorschläge berücksichtigen insbesondere die Rolle von Gasspeichern zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität und der Versorgungssicherheit.

Weitere Informationen:
www.bdew.de