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Klare rechtliche Vorgaben für Konzessionierungsverfahren

Konzessionsvergabe
Die Anforderungen an Konzessionsvergaben gemäß § 46 EnWG sind in der Rechtsprechung umstritten. © pixabay

OLG Celle bestätigt ein von der Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) begleitetes Vergabeverfahren

Mit dem Urteil vom 17.03.2016 des OLG Celle hat erstmals ein Oberlandesgericht die Konzessionsvergabe einer Kommune bestätigt (Az. 13 U 141/15 (Kart)). Für die Konzessionsvergabe entwickelte die Kanzlei BBH Auswahlkriterien, die an der Rechtsprechung des BGH orientiert sind. Das OLG Celle hat nun entschieden, dass dieser Kriterienkatalog ausreichend transparent ist und die Kriterien, deren Gewichtung und die angewandte vergleichende Bewertungsmethode zulässig sind. Der unterlegene Altkonzessionär hatte die gerichtliche Nachprüfung im Wege des Eilrechtsschutzes beantragt und erstinstanzlich vor dem Landgericht Hannover noch Recht bekommen.

Die Anforderungen an Konzessionsvergaben gemäß § 46 EnWG sind in der Rechtsprechung umstritten. Zahlreiche Landgerichte hoben in den vergangenen Jahren Konzessionsvergaben aufgrund von Rechtsfehlern auf. Da zahlreiche Fragen nicht abschließend geklärt sind, ist es für Kommunen nicht einfach, eine rechtssichere Vergabe durchzuführen. Nun könnte sich das Blatt nach dem Urteil des OLG Celle zugunsten der Kommunen wenden.

Nach Ansicht von Rechtsanwältin und BBH-Partnerin Astrid Meyer-Hetling ist das Urteil des OLG Celle ein ermutigendes Signal für die Zukunft: „Die gesamte Konzessionsvergabe einschließlich Ablaufplan und Aufstellung der Auswahlkriterien hat der außerordentlich detaillierten Überprüfung eines Oberlandesgerichts standgehalten. Ich bin mir sicher, dass dieses Konzessionsverfahren Vorbildcharakter für viele weitere Verfahren entfalten wird.“ Rechtsanwalt Sören Wolkenhauer, der das Verfahren mit betreut hat, ergänzt: „Das Urteil ist eine positive Nachricht für alle Kommunen, die in der nächsten Zeit Konzessionen vergeben müssen, da sie auf klare rechtliche Vorgaben angewiesen sind.“

Weitere Informationen:
www.beckerbuettnerheld.de


Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.