Infrastruktur

Breitbandkabel im Abwasserkanal

BreitBandCongress
Internet kommt durchs Abwasserrohr: Das neue DigiNetz-Gesetz hat die Weichen gestellt. © IKT

IKT-BreitBandCongress: Kabel sollen in der bestehenden Infrastruktur verlegt werden. Was ist zu beachten?

BreitBandCongress des IKT

BBC 2017: Erste Erfahrungen mit den verschiedenen Verlegetechniken austauschen. © IKT

Bis 2018 sollen laut Bundesregierung alle Haushalte in Deutschland mit schnellen Internetzugängen versorgt sein. Mit Kabel verbuddeln ist das nicht mehr zu schaffen. Schließlich ist es schon Anfang 2017. Also sollen die Glasfaserkabel nun in bestehende Infrastrukturen wie Kanäle eingezogen werden. Das neue DigiNetz-Gesetz macht es möglich.

Was da auf die Betreiber dieser unterschiedlichen Netze zukommt, lässt sich bestenfalls erahnen. Beim BreitBandCongress des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur am 28. März 2017 in Gelsenkirchen soll diskutiert werden, was das Gesetz ganz konkret für die Praxis – für den Betrieb der beteiligten Infrastrukturnetze – bedeutet.

  • Wie lassen sich zwei Netze in einem verlegen, betreiben, reinigen, sanieren?
  • Welche Chancen bietet Kabel im Kanal für die Betreiber der beteiligten Assets? Und welche Risiken?
  • Wie können wirtschaftlich orientierte Betreibermodelle aussehen?
  • Was ist bei der Vertragsgestaltung zwischen Abwassernetzbetreibern und Telekommunikationsfirmen zu beachten?
  • Wie ist der Mehraufwand einzuschätzen? Lässt sich das womöglich auch profitabel gestalten?
  • Welche Erfahrungen haben Netzbetreiber bereits gemacht?
Neues Gesetz: Bedeutung für die Praxis

Das IKT verfolgt dieses Thema schon seit geraumer Zeit, hat erste Forschungsprojekte durchgeführt und Workshops ausgerichtet. Beim BreitBandCongress bringt das IKT Experten auf das Podium, die die neue Gesetzeslage darlegen, Chancen und Risiken erörtern, technische und rechtliche Lösungen vorstellen und von ihren Erfahrungen berichten.

Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, so der offizielle Name, berechtigt Telekommunikationsunternehmen, ihre Glasfaserkabel auch in passiven Netzinfrastrukturen wie Abwasserleitungen zu verlegen. Leitungsnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Infrastruktur für die Verlegung von Highspeed-Internetkabeln zur Verfügung zu stellen.

BreitBandCongress – BBC 2017

28. März 2017 im IKT, Gelsenkirchen
Programm und Anmeldung: bit.ly/breitbandcongress