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Arzneimittel-Rückstände an der Quelle vermeiden

Kapseln
Arzneimittelrückstände verunreinigen Gewässer. © pixabay

BDEW zum Entwurf der Oberflächengewässer-Verordnung im Bundesrat

Wasserwirtschaft unterstützt Forderung, Hersteller von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln für Umweltschäden finanziell in die Verantwortung zu nehmen

Hersteller von Arzneimittel-Wirkstoffen sollen künftig finanziell für Umweltschäden durch Medikamentenrückstände aufkommen. Dies fordert der Umweltausschuss des Bundesrates anlässlich der Beratungen zur Novelle der Oberflächengewässer-Verordnung in seinem Beschlussvorschlag für die Sitzung des Bundesrats am 19. März 2016.

„Wir unterstützen diese Forderung nachdrücklich. Das Verursacher- und Vorsorgeprinzip muss gestärkt werden, damit die Gewässer und damit unsere Trinkwasserressourcen besser vor Verunreinigungen aus Industrie und Landwirtschaft geschützt werden können. Das Problem von Arzneimittel-Rückständen wird angesichts der Alterung der Gesellschaft und dem daraus folgenden steigenden Medikamentenverbrauch künftig größer, wenn wir nicht konsequent gegensteuern“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser in Berlin. Die Vermeidung oder starke Reduzierung von unerwünschten Stoffen an der Quelle müsse oberste Priorität haben und nicht ein „Wegdelegieren“ der Verantwortung an die Abwasserentsorger. „Deutschland braucht grundsätzlich eine neue Arzneimittelstrategie, damit bereits bei Herstellung bzw. Zulassung die ökologische Abbaubarkeit von Arzneimitteln gleichrangig berücksichtigt wird.“

Der BDEW unterstützt den Umweltausschuss auch in seiner Forderung, dass die Hersteller künftig umfangreiche Informationen zur Abbaubarkeit und Umweltrelevanz von Arzneimittelwirkstoffen veröffentlichen müssen. Informieren sollen die Hersteller demnach auch über die das Ausmaß der Umweltbeeinträchtigung. „Daraus möglicherweise abzuleitende Änderungen im Arzneimittelrecht, beispielsweise bezüglich der Zulassung von Arzneimitteln oder deren Medikation, wären dann folgerichtig im Sinne des Verursacherprinzips“, so Weyand. Als einen Schritt in die richtige Richtung bewerte der BDEW ebenso die vorgeschlagene verstärkte Information der Öffentlichkeit zu fachgerechten Entsorgungsmöglichkeiten über die Arzneimittelverpackung.

Ebenfalls zu begrüßen ist die Forderung des Bundesrats, zukünftig stärker verursacherbezogene Lenkungsinstrumente zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Finanzierung des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) zu prüfen. Aus Sicht des BDEW erfüllt der NAP nach wie vor nicht seine Rolle als Leitinstrument zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Umweltrisiken, die von Pestiziden ausgehen. Der BDEW ist deshalb im Jahr 2011, gemeinsam mit verschiedenen Umweltverbänden sowie den Berufsimkern, aus dem NAP-Prozess ausgestiegen.